• Entscheidungshilfen zur Art der Vorsorge bei Alter und Krankheit
• Beratung bei der Abfassung einer Vollmacht (Vorsorgevollmacht zum Download) oder Betreuungsverfügung
• Information über Beglaubigung, Registrierung und Hinterlegung der Urkunde
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin.
Beratung und Vorsorge
Rechtliche Vertretung
Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter gewisse Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann,
braucht eine Person, die ihn in diesen Bereichen rechtswirksam vertritt und für ihn handelt.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Jeder Geschäftsfähige kann für diesen Fall einePerson seines Vertrauens bevollmächtigen oder verfügen, dass diese vom Betreuungsgerichl zum Betreuer bestellt werden soll. Erst dadurch wird die Grundlage für ein gesetzlich legitimiertes Handeln des Vertreters geschaffen. Was wenige wissen: Das bloße verwandtschaftliche Verhältnis z. B. zum Ehegatten oder zu Kindern reicht dafür nicht aus.
Patientenverfügung
Der Verein für Betreuungen im Landkreis Starnberg bietet Informationen zu Sinn und Zweck einer Patientenverfügung. In vertraulichen Einzelgesprächen nehmen sich unsere "Vorsorgeexperten" die Zeit, um Sie persönlich zu beraten. Ihre offenen Fragen werden geklärt und Sie werden bei der Erstellung Ihrer persönlichen Verfügung unterstützt.
Betreuungsverfahren
Ist im Bedarsfall keine Vorsorge getroffen, muss das Betreuungsgericht aktiv werden und nach einer geeigneten Person suchen, die dann zum Betreuer bestellt wird. Wird im Umfeld des Betroffenen niemand gefunden oder erfordert die Betreuung besondere Fachkenntnisse, greift man auf hauptamtliche Fachkräfte zurück. In jedem Fall ist der Betreuer in seiner Tätigkeit dem Betreuungsgericht zur Rechenschaft verpflichtet.
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Graser graser@verein-betreuungen.de