Vorsorgeberatung

• Entscheidungshilfen zur Art der Vorsorge bei Alter und Krankheit
• Beratung bei der Abfassung einer Vollmacht (Vorsorgevollmacht zum Download) oder Betreuungsverfügung
• Information über Beglaubigung, Registrierung und Hinterlegung der Urkunde

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin.

Monatlich werden Beratungstermine in unserem Büro in Weßling, Grünsinker Straße 6 B, jeweils von 14 Uhr bis 16:30 Uhr angeboten. Die Termine im Jahr 2023 sind:

22.02., 29.03., 26.04., 31.05., 28.06., 26.07., 30.08., 27.09., 25.10., und 29.11.2023

Bitte melden Sie sich für einen dieser Termine an unter

info@verein-betreuungen.de oder telefonisch unter 08153-9315-0

Beratung und Vorsorge

Rechtliche Vertretung

Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter gewisse Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann,
braucht eine Person, die ihn in diesen Bereichen rechtswirksam vertritt und für ihn handelt.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Jeder Geschäftsfähige kann für diesen Fall einePerson seines Vertrauens bevollmächtigen oder verfügen, dass diese vom Betreuungsgerichl zum Betreuer bestellt werden soll. Erst dadurch wird die Grundlage für ein gesetzlich legitimiertes Handeln des Vertreters geschaffen. Was wenige wissen: Das bloße verwandtschaftliche Verhältnis z. B. zum Ehegatten oder zu Kindern reicht dafür nicht aus.

Patientenverfügung

Der Verein für Betreuungen im Landkreis Starnberg bietet Informationen zu Sinn und Zweck einer Patientenverfügung.                                 In vertraulichen Einzelgesprächen nehmen sich unsere "Vorsorgeexperten" die Zeit, um Sie persönlich zu beraten. Ihre offenen Fragen werden geklärt und Sie werden bei der Erstellung Ihrer persönlichen Verfügung unterstützt.  

Betreuungsverfahren

Ist im Bedarsfall keine Vorsorge getroffen, muss das Betreuungsgericht aktiv werden und nach einer geeigneten Person suchen, die dann zum Betreuer bestellt wird. Wird im Umfeld des Betroffenen niemand gefunden oder erfordert die Betreuung besondere Fachkenntnisse, greift man auf hauptamtliche Fachkräfte zurück. In jedem Fall ist der Betreuer in seiner Tätigkeit dem Betreuungsgericht zur Rechenschaft verpflichtet.

 


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert

 

Ihre Ansprechpartner:

Sabine Graser graser@verein-betreuungen.de

 


 

Vorsorgeberatung

Entscheidungshilfen zur Art der Vorsorge bei Alter und Krankheit

Beratung zur Vollmacht oder Betreuungsverfügung

Gesetzliche Betreuung

Rechtliche Vertretung zum Wohle des Betreuten

Orientierung an den Bedürfnissen des Klienten

Betreutes Einzelwohnen

Ambulante Hilfen für psychisch kranke Menschen

individuelle Förderung durch eine Zielplanung

Betreuung erfolgt in der eigenen Wohnung

Kreativwerkstatt

Ein tagesstrukturierendes, kreatives Angebot für

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

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