Gesetzliche Betreuung

Derzeit nicht aktiv

Betreuungsgesetz § 1896 ff BGB

Der Betreuer handelt zum Wohle des Betreuten. Er vertritt dessen Interessen und Rechte und sorgt dafür, dass ihm ein menschenwürdiges Leben mit größtmöglicher Selbstbestimmung bewahrt bleibt.

Wunschbeachtung und Besprechungspflicht

Der Betreuer unterstützt den Betreuten partnerschaftlich und orientiert sich an dessen Wünschen und Bedürfnissen.

Aufgabenkreise

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit und wird regelmäßig angepasst. Der Betreuer organisiert und koordiniert die erforderlichen Hilfen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, z. B. organisiert er die Pflege und Versorgung zu Hause, sucht nach einem Heimplatz, trifft gesundheitliche Entscheidungen, regelt finanzielle Angelegenheiten.


Ihre Ansprechpartnerm sind:

Sabine Graser graser@verein-betreuungen.de

Tel.: 08153-9315-0


 Unser Flyer zum Runterladen im PDF-Format 

Vorsorgeberatung

Entscheidungshilfen zur Art der Vorsorge bei Alter und Krankheit

Beratung zur Vollmacht oder Betreuungsverfügung

Gesetzliche Betreuung

Rechtliche Vertretung zum Wohle des Betreuten

Orientierung an den Bedürfnissen des Klienten

Betreutes Einzelwohnen

Ambulante Hilfen für psychisch kranke Menschen

individuelle Förderung durch eine Zielplanung

Betreuung erfolgt in der eigenen Wohnung

Kreativwerkstatt

Ein tagesstrukturierendes, kreatives Angebot für

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

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