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Betreuungsgesetz § 1896 ff BGB
Der Betreuer handelt zum Wohle des Betreuten. Er vertritt dessen Interessen und Rechte und sorgt dafür, dass ihm ein menschenwürdiges Leben mit größtmöglicher Selbstbestimmung bewahrt bleibt.
Wunschbeachtung und Besprechungspflicht
Der Betreuer unterstützt den Betreuten partnerschaftlich und orientiert sich an dessen Wünschen und Bedürfnissen.
Aufgabenkreise
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit und wird regelmäßig angepasst. Der Betreuer organisiert und koordiniert die erforderlichen Hilfen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, z. B. organisiert er die Pflege und Versorgung zu Hause, sucht nach einem Heimplatz, trifft gesundheitliche Entscheidungen, regelt finanzielle Angelegenheiten.
Ihre Ansprechpartnerm sind:
Sabine Graser graser@verein-betreuungen.de
Tel.: 08153-9315-0
Unser Flyer zum Runterladen im PDF-Format